Ich hab mich schon bei meiner Stadtverwaltung für die vielen Strafzettel, die ich bekommen habe, beschwert, weil die Parksituation schrecklich ist....das ist sie übrigens immer noch. Ich habe mich schon bei Sidolin beschwert, weil die Brillenputztücher nichts taugen. Ich habe schon an Langnese geschrieben, weil ich ein bestimmtes Eis hier nirgends bekommen konnte...und ja, die, die meinen Blog verfolgen, wissen, auch Ferrero hat schon sein Fett abgekommen.
Aber so bin ich nun mal. Wenn mir etwas zu denken gibt, wenn mir etwas ungerecht vorkommt, dann muss ich es kommunizieren. Nur so kann sich eine Situation ändern...wenn man auf diese Situation hinweist. Das ist Hanni-typisch.
Und was ist es dieses mal? Ein Thema, welches mich wirklich bewegt. Lene! Lene, vom Blog "Klapperstorch gesucht" ist genau das Gegenteil von mir. Bei ihr konnten 32 Eizellen punktiert werden. Bei mir wisst ihr ja, wie es meistens aussieht. Das soll aber nicht heißen, dass ich mich nicht mit Lene freue. Auch hier auf diesem Weg nochmal...liebe Lene... wir können nichts dafür, wie unterschiedlich unsere Körper auf die Stimulation reagieren. Und trotzdem empfinden wir Empathie füreinander. Ich freue mich mit dir und begleite dich gerne auf deinem Weg durch die Warteschleife und auch noch weiter. Doch was bewegt mich hierbei? Lene musste 10 Eizellen verwerfen, weil man sie nicht kryokonservieren konnte. Eigentlich gesunde Eizellen. Das tat ihr genauso weh wie mir.
Also dachte ich, ich muss mal unseren Bundesminister für Gesundheit auf die deutsche Rechtsprechung hierzu hin schubsen. Lest selbst:
Ministerium
für Gesundheit
Herrn
Hermann Gröhe
Friedrichstr.
108
10117
Berlin
22.02.2014
Gedankenanstöße
zum Embryonenschutzgesetz
Sehr
geehrter Herr Gröhe,
zuerst
einmal möchte ich mich gerne vorstellen. Mein Name ist Hanni. Ich bin 41
Jahre alt, glücklich verheiratet, berufstätig als Steuerfachangestellte und
ungewollt kinderlos. Mit diesem Problem bin ich allerdings „in guter
Gesellschaft“. Wenn man Wikipedia Glauben schenken darf, wurden 3 % aller
Neugeborenen im Jahre 2003 durch künstliche Befruchtung mittels IVF gezeugt.
Inzwischen ist jedes siebte Paar in Deutschland von Kinderlosigkeit betroffen.
Wie Sie sehen können, bin ich also kein Einzelfall.
Ich
möchte Sie nun auf ein Problem in unserer Rechtsprechung aufmerksam machen und
wende mich hiermit an Sie in Ihrer Rolle als Gesundheitsminister. Dazu muss ich
allerdings etwas ausholen:
Es
gibt viele medizinische Ursachen für Kinderlosigkeit. Zum Beispiel ist es
möglich, dass der Mann unter Azoospermie leidet. Dies ist der medizinische
Ausdruck für das vollständige Fehlen von Spermien. In diesem Fall ist es
möglich, durch eine Spermienspende trotzdem ein Kind zu bekommen. Das ist
hierzulande kein Problem.
Doch
was ist, wenn die Ursache der Kinderlosigkeit bei der Frau liegt? In
Deutschland sind Eizellspenden verboten. Dies wird im Embryonenschutzgesetz kurz
ESchG geregelt.
§1 Missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt,
2. es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt,
3. …
Ich
kann verstehen, dass dieses Gesetz u.a. zum Schutz vor Missbrauch und zum
Schutz der Frau vor Ausbeutung geschrieben wurde. Aber wenn die Frau dies
freiwillig tun würde? Was wäre, wenn die Frau ihre Eizellen zur Adoption frei
gibt?
Dazu
müssen Sie wissen, wie eine künstliche Befruchtung abläuft. Die Frau nimmt im
Rahmen der Behandlung Hormone, um das Wachstum der Eizellen anzuregen Im
Normalfall wachsen möglicherweise 15 Eizellen heran. Diese werden per Punktion
entnommen. Für die Befruchtung werden aber vielleicht nicht alle Eizellen
benötigt, da die Frau sich dagegen entscheidet, eigene Eizellen
kryokonservieren zu lassen. Diese Eizellen werden schlichtweg vernichtet.
Wissen
Sie, wie viel gute Eizellen vernichtet werden müssen, nur weil der Gesetzgeber dem
Paar verbietet, diese Eizellen anderen Paaren zur Verfügung zu stellen?
Wissen
Sie, wie viel Paare in genau diesem Fall dankbar die Eizellspende entgegen
nehmen würden?
Wissen
Sie, wie viel Frauen freiwillig ein paar ihrer Eizellen spenden würden?
Warum
kann denn eine Samenspende so einfach sein und eine Eizellspende so schwierig?
Vor allem, wenn sowieso Eizellen übrig wären. Kann man hier nicht die gleichen
gesetzlichen Regelungen nach BGB anwenden wie bei der heterologen Insemination?
Ich
verlange nicht, dass die Eizellspende generell erlaubt ist, aber wenn „übrige“
Eizellen nach freiem Willen der „Mutter“ zur Herbeiführung einer
Schwangerschaft gespendet werden, fände ich das durchaus legitim.
Möglich
wäre auch eine Embryonenspende. Hier werden bereits befruchtete Eizellen „zur
Adoption“ freigegeben. Dazu müssten natürlich beide Elternteile zustimmen. Dies
wird bereits im benachbarten Ausland so betrieben und führt regelrecht zu einem
„Befruchtungstourismus“. Dieses Wort habe nicht ich erfunden. Nein, bei google.de
führt es zu 1.270 Treffern. Da waren andere schneller.
Ich
möchte nicht auf eine kommerzielle Eizellspende hinaus. Hier gehe ich mit
Herbert Hüppe CDU/CSU konform. Es muss nicht sein, dass Frauen z.B. aus
finanzieller Not heraus, eine hormonelle Stimulation wagen. Vielmehr spreche ich
hier von einer Spende von Eizellen, die bereits da sind und verworfen werden
müssen. Mir gefällt zwar seine Wortwahl nicht... Zitat „Es gibt kein
grundgesetzlich festgeschriebenes Recht auf ein Kind. Sonst müsste man ja auch
Leihmutterschaft und Klonen freigeben."…doch wie gesagt, darauf wollte ich
gar nicht hinaus. Das soll ein anderes Thema sein.
Ein
weiterer Gedanke in diese Richtung:
Nach
§ 218 StGB ist in Deutschland ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar, wenn
nach der sogenannten Beratungsregelung vorgegangen wird. Dies wird praktiziert,
obwohl dieses ungeborene Kind sogar schon eigene Rechte besitzt. Der als
Nasciturus bezeichnete Embryo ist bereits im Mutterleib erbberechtigt. Und
trotzdem obliegt es der Mutter zu entscheiden, ob dieses Kind leben darf. Warum
darf sie dann nicht selbst über ihre Eizellen entscheiden?
Es
tut mir im Herzen weh, wenn ich höre, dass Eizellen verworfen werden, weil es
keine Verwendung dafür gab. Gerade weil ich aus eigener Erfahrung weiß, dass es
Frauen gibt, die nur unter größter Mühe ein oder zwei Eizellen produzieren oder
sogar leer bleiben. Und dies selbst unter starker hormoneller Stimulation.
Ich
betreibe einen Blog zum Thema Kinderwunsch im Internet und habe monatlich ca.
7.500 Aufrufe.
Ich
lese von Frauen, die Eizellen verwerfen müssen und dies nur mit größter
Überwindung tun, weil sie wissen, was das für eine „wertvolle Ware“ ist.
Frauen,…
…die
sowieso in Behandlung sind.
…die
sowieso eine Punktion haben.
…denen
10 Eizellen reichen und die freiwillig übrige abgeben würden.
Ich
lese auch von Frauen, denen es so geht wie mir.
Frauen,…
…die
dankbar wären, nochmal einen Versuch mit einer „fremden“ Eizelle zu starten.
…die
ins Ausland gehen müssen, weil in Deutschland kein Arzt helfen kann.
…die
keine andere Chance mehr haben.
Und
ich weiß auch, dass es den Ärzten hier zulande nicht leicht fällt, Patientinnen
nicht helfen zu können, weil der Gesetzgeber dies verbietet.
Ich
spreche hier nicht nur für mich. Bis sich hierzu etwas ändern sollte, ist mein
Kinderwunschweg bereits begangen. Aber wie ich anfangs erwähnt habe…jedes
siebte Paar in Deutschland ist von ungewollter Kinderlosigkeit betroffen. Daher…
Herr
Gröhe, ich bitte Sie in Ihrer Funktion als Bundesminister für Gesundheit, dringend,
diese Ungerechtigkeit in der Gesetzgebung zu überdenken.
Mit
freundlichen Grüßen
Hanni